Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hebammenleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Hebamme im Rahmen der Schwangeren-, Wochenbett- und Stillbetreuung.
§ 2 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie der jeweils gültigen Hebammenvergütungsvereinbarung.
§ 3 Mitwirkungspflichten
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich,
§ 4 Mehrfachbetreuung
Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer Hebammen ist anzuzeigen.
Überschreitungen der Kassenleistungen sind von der Leistungsempfängerin selbst zu tragen.
§ 5 Vergütung / Privatleistungen
Privat zu vergüten sind insbesondere:
Die Hebamme informiert vorab über entstehende Kosten.
§ 6 Terminabsagen / Ausfallhonorar
(1) Termine sind mindestens 4 Stunden vor Beginn abzusagen.
(2) Bei nicht rechtzeitiger Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40,00 € berechnet.
(3) Dies gilt nicht, wenn die Leistungsempfängerin nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Erreichbarkeit und Notfälle
Die Hebamme ist grundsätzlich täglich zwischen 08:00 und 16:00 Uhr erreichbar.
In dringenden Fällen sind zu kontaktieren:
§ 8 Terminabweichungen
Zeitliche Abweichungen von bis zu ± 30 Minuten gelten als vertragsgemäß.
§ 9 Haftung
(1) Die Hebamme haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Hebamme nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Für Leistungen Dritter wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Vertretung
In Zeiten von Krankheit, Urlaub und Fortbildungen verpflichte ich mich nicht, eine Vertretungshebamme zu stellen.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für Behandlung, Abrechnung oder Vertretung erforderlich ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.